Das Amt für Finanzen informiert:
Das Amt für Kommunalaufsicht im Landratsamt Zwickau hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Bescheid zur Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zwickau erlassen und die geplante Kreditaufnahme genehmigt. Weiterhin wurde der Bescheid mit der Vorgabe für die Haushaltsplanung 2019 verbunden, die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 spätestens mit der Haushaltssatzung 2019 vorzulegen.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt in dem am 14.02.2018 erscheinenden Pulsschlag. Weiterhin ist es gesetzlich erforderlich, den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung eine Woche lang zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann öffentlich auszulegen. Die beiden Dokumente können in der Zeit vom 15.02.2018 bis einschließlich 22.02.2018 im Amt für Finanzen, Verwaltungszentrum Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 118, eingesehen werden.
Nach Verstreichen dieser Auslegungsfrist kann der Haushalt für das Jahr 2018 rückwirkend zum ersten Januar am 23.02.018 in Kraft treten.