Das Rechtsamt informiert:
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden im Amtsgerichtsbezirk Zwickau die Schöffen und Jugendschöffen neu bestellt.
Für die Wahl der Schöffen erstellt die Stadt Zwickau eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Neben den Vorschlägen der Parteien und anderen Vereinigungen sollen auch Einzelpersonen mit besonderem Interesse für dieses Ehrenamt die Möglichkeit haben, sich hierfür zu bewerben.
Für die Wahl der Jugendschöffen und die Erstellung der Vorschlagsliste ist seit der Kreisgebietsreform der Landkreis Zwickau zuständig.
Voraussetzungen
Schöffe werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wer zum Zeitpunkt der Aufstellung der Schöffenliste in der betreffenden Gemeinde (hier: in der Stadt Zwickau) wohnt und nicht jünger als 25 Jahre bzw. älter als 70 Jahre ist.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Vom Schöffen wird kein spezielles juristisches Wissen erwartet, er soll vielmehr mit seiner Lebenserfahrung und seinem Sachverstand zu lebensnahen Gerichtsentscheidungen beitragen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – besonders mit Blick auf den anstrengenden Sitzungsdienst - körperliche Eignung.
Bewerbung
Sollten Sie Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit haben, dann bewerben Sie sich bis spätestens 13. April 2018 für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Zwickau. Wer bereits zwei Amtszeiten als Schöffe aktiv war, kann sich gern auch ein drittes Mal bewerben.
Informations- und Bewerbungsunterlagen werden für die Bürger der Stadt Zwickau
- im Rechtsamt/Schöffenbüro, Werdauer Straße 62, Verwaltungszentrum Haus 9, Zimmer 223,
- im Rathaus, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, sowie
- im Internet unter zwickau.de/rechtsamt
bereit gehalten.
Für die Bewerbungen sind ausschließlich die von der Stadt Zwickau bereitgehaltenen Bewerbungs-und Fragebögen zu verwenden! Diese sind ausgefüllt und im Original an das Rechtsamt / Schöffenbüro zu übersenden bzw. zu übergeben. Übersendungen per E-Mail oder per Telefax sind nicht möglich.
Postanschrift:
Stadtverwaltung Zwickau
Rechtsamt/Schöffenbüro
Postfach 200933
08009 Zwickau
Kontakt Schöffenbüro:
Verwaltungszentrum
Werdauer Straße 62
Haus 9, Zimmer 223
Tel.: 0375 833008 u. 833003
Fax: 0375 833030
E-mail: rechtsamtzwickaude
Öffnungszeiten:
- montags 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr
- dienstags 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 17:00 Uhr
- mittwochs 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 14:30 Uhr
- donnerstags 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 14:30 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung
Schöffenwahl
Die für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden ohne Vorauswahl dem Stadtrat vorgelegt, der über die Aufnahme in die Vorschlagslisten voraussichtlich im Mai 2018 in öffentlicher Sitzung entscheidet.
Die Wahl der Schöffen findet voraussichtlich im Oktober 2018 durch den Wahlausschuss am Amtsgericht statt.