Das Amt für Finanzen informiert, dass auch in diesem Jahr der sogenannte „Weihnachtsfrieden“ eingehalten wird. Das heißt, dass ab 20. Dezember 2017 bis Ende dieses Jahres keine Vollstreckungsmaßnahmen offener Forderungen bei Privatpersonen erfolgen.
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.