Das Bürgeramt informiert:
In Sachsen werden im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und Europa und der Rechtsanwaltskammer Sachsen zwölf anwaltliche Beratungsstellen betrieben. Das Angebot, das zusätzlich zu den bei Gericht erhältlichen Beratungshilfescheinen etabliert wurde, richtet sich an Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung. Eine dieser Stellen befindet sich seit September 2012 in Zwickau.
Im Rathaus findet dementsprechend einmal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt statt. Einkommensschwache Bürger können jeden Dienstag zwischen 15 und 17 Uhr im Raum 1.07 (1. OG) vorsprechen. Eine Terminvergabe oder telefonische Beratung erfolgt nicht. Jeder Ratsuchende muss seine Bedürftigkeit im Vorfeld des Gesprächs schriftlich bestätigen. Entsprechende Formulare werden an Ort und Stelle ausgegeben. Sollte ein Gebärdendolmetscher oder sonstiger Sprachmittler benötigt werden, kann dies 2-3 Wochen vor dem gewünschten Termin im Bürgerservice angemeldet werden.
Dass diese Dienstleistung gern angenommen wird, zeigte sich deutlich im Jahr 2016. Insgesamt sprachen 199 Ratsuchende im Zwickauer Rathaus vor. Für 2017 liegt noch keine Statistik vor.
Für weitere Fragen rund um die anwaltliche Beratungsstelle steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung (Tel.: 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude).