Gewandhaussanierung – Verzögerungen im Bauablauf

veröffentlicht am: 27.09.2017

Das Baudezernat informiert:

Beim Umbau und der Sanierung des Gewandhauses kommt es derzeit zu Störungen im Bauablauf. Als wesentliche Ursachen sind insbesondere in letzter Zeit fehlende bzw. mangelhafte Planungs- und Koordinierungsleistungen sowie eine unzureichende Beachtung der Komplexität der Baumaßnahme und der denkmalpflegerischen Anforderungen seitens des beauftragen Architekturbüros auszumachen. Außerdem wurde der Stadt vom Architekten nunmehr eine erhebliche Bauzeitverlängerung offenbart. Bis August lag noch kein mit allen Gewerken abgestimmter Bauablaufplan vor. Trotz intensiver Bemühungen und entsprechender Gespräche der Bauverwaltung und der Projektsteuerung mit dem Architekten waren diese Punkte nicht im erforderlichen Maße kompensierbar.

Nach Abwägung aller Umstände wurde die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Architekten ausschließlich im Sinne des Gesamtprojektes als nicht mehr hinnehmbar eingeschätzt. Die Stadt hat daher den Vertrag mit dem beauftragten Architekturbüro am 22. September 2017 mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Derzeit laufen im Gewandhaus weiterhin die Rohbau-, Dach- und Fassadenarbeiten sowie Installationen in den Haustechnikgewerken. Außerdem finden Arbeiten der Archäologen zur Untersuchung des Bodens in Aufgrabungsbereichen statt. Die Betreuung der Baumaßnahme wird weiterhin durch die Projektsteuerung und die Fachplaner wahrgenommen. Es finden wie bisher in engen zeitlichen Abständen die Bauherren- sowie Planerberatungen statt sowie die erforderlichen Abstimmungen mit den ausführenden Firmen auf der Baustelle. Die Bauüberwachung ist nach der Kündigung interimsweise eingesetzt, da die restlichen Planungsleistungen sowie die Bauüberwachung öffentlich neu ausgeschrieben werden müssen.

Dazu erfolgen derzeit die entsprechenden Abstimmungen. Im Ergebnis wird der Terminplan für das Gesamtprojekt überarbeitet. Eine der ersten Aufgaben des neuen Planers wird darin bestehen, die zurückliegend erfolgte Kostenfortschreibung zu prüfen, um zu sehen, ob und ggf. welche Auswirkungen es durch die Kündigung gibt.

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