Das Kulturamt informiert:
Seit April ist die Förderrichtlinie in Kraft, mit der die Stadt Zwickau besondere Projekte unterstützt, die einen Bezug zum Stadtjubiläum im kommenden Jahr haben. Die erste Frist zur Einreichung entsprechender Anträge endet am 30. September. Bisher liegen der Stadtverwaltung acht Projektvorschläge vor.
Die Richtlinie und das Antragsformular sind im Bereich „Download & Links“ auf www.900jahre-zwickau.de zu finden. Zuwendungsempfänger können beispielsweise Vereine, Verbände, Kirchgemeinden, freie gemeinnützige Träger oder Interessengruppen sein, die ihren Geschäfts- bzw. Hauptwohnsitz in Zwickau haben. Wichtig ist, dass die Vorhaben einen Bezug zur 900-Jahrfeier haben. In Betracht kommen etwa Projekte, die sich mit der Stadtgeschichte beschäftigen, die den Gedanken von Vernetzung und Kooperation verfolgen, die einen Bezug zur Kultur- oder Sportstadt Zwickau in Vergangenheit und Gegenwart herstellen oder die Kinder und Jugendliche fördern.
Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von höchstens 2.000 Euro gewährt. Die erste Frist zur Einreichung endet am 30. September 2017, die zweite am 31. März 2018.
Interessierte wenden sich mit ihren Fragen bitte an das Kulturamt der Stadt (Tel.: 0375 834101; E-Mail: kulturamtzwickaude).