Das Standesamt informiert:
Nach dem vielbeachteten Beschluss auf Bundesebene tritt das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Ab diesem Tag können somit gleichgeschlechtliche Paare unter den gleichen Voraussetzungen die Ehe miteinander eingehen, wie Paare unterschiedlichen Geschlechts. Weiterhin können bereits geschlossene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden. Für beides (Eheschließung und Umwandlung) wird auf Wunsch des Paares durch das Standesamt die gleiche Zeremonie, mit allem was dazu gehört, angeboten.
Interessierte können sich schon jetzt einen Termin im Standesamt Zwickau reservieren. Dies ist bis zu einem Jahr im Voraus möglich. Die verbindliche Anmeldung mit allen Unterlagen kann frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Dafür ist im Standesamt jedoch noch eine Programmumstellung erforderlich, die von Seiten des Verfahrensherstellers bis zum 1. Oktober 2017 zugesagt wurde.
Aufgrund der vielfältig möglichen Fallkonstellationen sollten Fragen rund um notwendige Unterlagen, zukünftige Namensführung oder Details zur Zeremonie direkt mit den zuständigen Standesbeamtinnen besprochen werden (Tel.: 0375 833402 oder 833403; E-Mail: standesamtzwickaude).