Das Bürgeramt informiert:
Wahlen sind die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der aktiven Teilnahme der Bürger lebt. Auch wohnungslose Personen, die sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Deutschland aufhalten, sind wahlberechtigt. Wählen kann jedoch nur, wer in das Wählerverzeichnis seines Aufenthaltsortes eingetragen ist.
Wer nicht für eine Wohnung gemeldet ist oder sich erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses – also zwischen dem 13. August 2017 und dem 3. September 2017 - für eine Wohnung in Zwickau anmeldet, wird nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer sein Wahlrecht ausüben möchte, kann einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Formular ist im Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Eine persönliche Antragsstellung im Bürgerservice ist während der üblichen Öffnungszeiten bis spätestens Samstag, den 2. September 2017, 13 Uhr möglich. Schriftliche Anträge müssen bis spätestens Sonntag, dem 3. September 2017 bei der Stadtverwaltung eingehen. Fristenbriefkästen befinden sich im Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, sowie am Rathaus, Hauptmarkt 1.
Für Rückfragen steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung (Tel.: 0375 830, E-Mail: buegerservicezwickaude).