Öffentliche Beutelspender für Hundekot entbinden Hundebesitzer nicht von Pflicht

veröffentlicht am: 21.07.2017

Das Umweltbüro informiert:

Wiederholte Anfragen zur Aufstellung weiterer Hundekotbeutelspender und auch der mehrfach geäußerte Wunsch, die Spender öfter zu füllen, nimmt das Umweltbüro zum Anlass für nachfolgende Information: Die Bereitstellung von Hundekotbeutelspendern ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt. Sie steht nicht im Zusammenhang mit dem Erbringen der Hundesteuer.

Die 33 Tütenspender im Stadtgebiet Zwickau werden in der Regel einmal pro Woche mit ca. 200 bis 300 Tüten gefüllt.

Die Polizeiverordnung der Stadt verpflichtet die Führer von Hunden dazu, selbst Beutel mitzuführen, um die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen. Die Stellung von Hundekotbeutelspendern entbindet nicht von dieser Pflicht, sondern stellt ein zusätzliches Angebot dar. Die Stadtverwaltung bittet hier um Beachtung im Sinne einer sauberen Stadt.

Eine Aufstockung der aktuell erbrachten (freiwilligen) Leistung ist aus finanziellen Gründen derzeit nicht umzusetzen.

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