Das Tiefbauamt/die Straßenverkehrsbehörde informieren:
Aus Sicherheitsgründen ist in der Cainsdorfer Bergstraße zwingend eine Änderung der Verkehrsführung notwendig. Auf Grund einer instabilen Straßenböschung wird nach dem Hausgrundstück Cainsdorfer Bergstraße 5 bis zur Einmündung Cainsdorfer Hauptstraße eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Die Hangseite kann bis auf weiteres nicht mehr als Lastspur genutzt werden. Die Fahrbahn wird in diesem Bereich partiell eingeengt und dient neben der Sicherheit auch der weiteren Gewährleistung des Lasten leichteren Verkehrs.
Eine Befahrung der Cainsdorfer Bergstraße ist nunmehr von der Kirchstraße kommend zur Cainsdorfer Hauptstraße hin möglich.
Die veränderte Verkehrsführung wird bis zur Ergreifung mittelfristiger Baumaßnahmen und in Abhängigkeit zur Verfügung stehender finanzieller Mittel bestehen bleiben.