Das Kulturamt informiert:
Erst am Donnerstag wurde sie durch den Stadtrat beschlossen, bereits seit dem Wochenende ist sie in Kraft: die Förderrichtlinie der Stadt Zwickau anlässlich der 900-Jahrfeier. Verbände, Vereine, Interessengruppen, freie gemeinnützige Träger, konfessionelle Einrichtungen, Künstlergruppen aber auch Einzelpersonen können nunmehr Unterstützung für ihre Projekte erhalten, die einen Bezug zum Stadtjubiläum haben.
Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von max. 2000 Euro gewährt. Zu beachten ist, dass der Hauptwohnsitz bzw. Geschäftssitz des Antragstellers in Zwickau liegen muss. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden. Die Antragsstellung ist in zwei Fristen möglich. Die erste Frist endet am 30. September 2017, die zweite dauert bis zum 31. März 2018.
Die vollständig ausgefüllten Unterlagen mit Projektbeschreibung und Kostenplan sind beim Kulturamt der Stadt Zwickau (Sitz: Kolpingstraße 8, 08058 Zwickau) einzureichen.