Das Bürgeramt informiert:
Die Stadtverwaltung Zwickau weist darauf hin, dass es Pflicht ist, ein gültiges Ausweisdokument in Form eines Personalausweises oder Reisepasses zu besitzen.
Nach § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes sind Deutsche verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Ausweispflicht unterliegen. Dies gewährleistet, dass die Pflicht zur Vorlage des Dokumentes gegenüber einer Behörde, die berechtigt ist, die Identität festzustellen, erfüllt werden kann.
Wer trotz Ausweispflicht keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Aktuell prüft der Bürgerservice, welche Zwickauer kein gültiges Ausweisdokument besitzen. Sollten Sie zu den Personen gehören, die diesbezüglich Post von der Stadtverwaltung erhalten, wird um eine zeitnahe Beantragung eines Ausweisdokuments gebeten. Nach Erhalt des Schreibens können betroffene Personen, die kein gültiges Ausweisdokument besitzen, ein Dokument innerhalb von 4 Wochen noch ohne Geldbuße beantragen. Erst danach wird ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben.
Personaldokumente, wie Reisepass oder Personalausweis, können im Bürgerservice im Rathaus beantragt werden. Mitzubringen sind ein biometrisches Lichtbild und das bisherige Ausweisdokument. Wer noch nie einen Ausweis in der Stadt Zwickau beantragt hat, benötigt zudem eine Geburts- oder Eheurkunde.
Der Personalausweis kostet 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro; der Reisepass kostet 59 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro.
Weitere Informationen zu den Ausweisdokumenten und den Öffnungszeiten des Bürgerservice gibt es auf der städtischen Internetseite