Das Ordnungsamt informiert:
Derzeit sind Einladungen zu bevorstehenden (nicht ordnungsgemäß gemeldeten) Kaffeefahrten (Wanderlager) für den 6. und 15. Februar 2017 im Umlauf (es könnte auch noch andere Termine geben).
Auffällig ist, dass neben dem genauen Veranstaltungsort auch der Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen fehlen. Stattdessen wird eine Rücksendung mit Angabe der Wohnanschrift, dem Geburtsdatum, der Telefonnummer und der Anzahl der Mitreisenden an ein vermeintliches Bremer Postfach gewünscht.
Angegeben sind im weiteren regionale (und üblicherweise bekannte) Bushaltestellen, an denen Mitreisende (also potentielle Opfer) zusteigen können. Das weckt Vertrauen.
Des Weiteren werden in der Einladung verlockende Gewinne und Waren ausgewiesen. Der Reiseanbieter sichert jedem Teilnehmer u a. ein Überraschungsgeschenk im Wert von 149 Euro und Ehepaaren zusätzlich einen Flachbild-Fernseher zu. Auch das ist ordnungswidrig! Unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen dürfen laut Gewerbeordnung § 56 a nicht angekündigt werden!!!
Das Ordnungsamt rät dringend davon ab, auf derart UNSERIÖSE Einladungen zu reagieren!