Winterdienste seit dem Wochenende fast rund um die Uhr im Einsatz

veröffentlicht am: 16.01.2017

Das Tiefbauamt informiert:

Die aktuelle Wetterlage erforderte am Wochenende einen fast pausenlosen Einsatz des kommunalen Winterdienstes. Alle 16 Winterdienstfahrzeuge (8 Stück LKW und 8 Stück Multicar) nebst 15 Handkräften und 6 Kleintransportern waren fast rund um die Uhr im Einsatz. Auch heute startete der Winterdienst wieder kurz nach Mitternacht bzw. in den frühen Morgenstunden mit vollem Aufgebot.

Laut Streuplan wurden zunächst die gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen beräumt bzw. zu bestreut. Die Pläne des Winterdienstes sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Sind die wichtigsten Straßen frei, werden die weniger befahrenen Routen angefahren.

Zu beräumen sind öffentliche Straßen mit einer Gesamtlänge von zirka 340 Kilometern, 20 Kilometer Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege sowie Grün- und Parkanlagen. Je nach Hinweisen anderer Schwerpunktmeldungen wird der Tourenplan entsprechend angepasst.

Besondere Vorkommnisse gab es bisher keine, auch wenn der derzeit anhaltende Schneefall die Räumarbeiten ein wenig erschwert. Nach Auskunft des kommunalen Bauhofes kamen bisher ca. 800 Tonnen Streusalz zum Einsatz, knapp 1/3 des Gesamtvorrats. 

Streupflicht

Keine Kommune ist verpflichtet, den Räum- und Streudienst flächendeckend und zu hundert Prozent abzusichern. Es besteht lediglich die Pflicht, die Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte innerhalb geschlossener Ortslagen zu bestreuen.

Der Winterdienst ist bemüht, seine Aufgaben im Rahmen des Zumutbaren und je nach Leistungsfähigkeit so gut wie möglich zu erfüllen. Aber auch jeder Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger oder Fahrzeugführer, hat sich auf die besonderen Witterungsverhältnisse einzustellen.

Bürgerpflicht

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zwickau gehören Räum- und Streuarbeiten zu den Pflichten der Grundstückseigentümer. Diese sollten im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Mitbürger, gewissenhaft erfüllt werden.

Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer für den vor seinem Grundstück vorbeiführenden Gehweg verantwortlich. Gehwege und Überwege für Fußgänger sind vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Hinweis

Das Tiefbauamt weist alle Bürgerinnen und Bürger -  insbesondere die Verkehrsteilnehmer - darauf hin, dass mit dem Schneefall einhergehende Probleme nur gemeinsam gemeistert werden können. Kraftfahrer sollten vom ersten Tag an auf die Winterausrüstung an ihrem Kfz achten und ihre Fahrweise den veränderten Bedingungen anpassen. Bürger sollten ihrer Anliegerpflichten pünktlich und ordentlich nachkommen. Auch Fußgänger sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu mehr Vorsicht und Rücksicht gegen andere Verkehrsteilnehmer aufgerufen.

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