Das Amt für Finanzen informiert:
Das Amt für Finanzen informiert, dass auch in diesem Jahr – wie in den Vorjahren – der sogenannte „Weihnachtsfrieden“ eingehalten wird. Das heißt, dass die Stadtverwaltung in der Zeit vom 19. Dezember bis 2. Januar grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen offener Forderungen bei Privatpersonen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.