Nach umfassender Prüfung der anzuwendenden gesetzlichen Grundlagen kann die Stadt Zwickau dem Antrag auf die geplante gewerbliche Nutzung für das Bauvorhaben nördlich Dorotheenstraße, Zwickau-Pölbitz, keine Baugenehmigung erteilen. Maßgeblich ist, dass das Vorhaben nicht den im gültigen Bebauungsplan festgelegten Rahmenbedingungen, insbesondere den Kriterien für den Immissionsschutz entspricht. Gegen das Bauvorhaben hatten im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren auch etliche Anwohner Einspruch erhoben.
Keine Genehmigung für Ansiedlungsvorhaben nördliche Dorotheenstraße in Zwickau-Pölbitz
veröffentlicht am: 01.09.2016-
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