Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Anträge sind bis 30. September einzureichen
Auch im neuen Schuljahr, das in wenigen Tagen beginnt, übernimmt Zwickau den Eigenanteil an der Schülerbeförderung. Die Stadt wendet dafür in diesem Jahr 160.000 Euro auf. Eingeführt wurde die freiwillige soziale Leistung im Schuljahr 2009/2010. Seither und bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 profitierten über 5.700 Schüler von dem Zuschuss.
Anspruchsberechtigt sind Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die eine Schülerjahresfahrkarte (Schülerverbundkarte) entsprechend der Schülerbeförderungssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen besitzen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und die eine Schule in kommunaler oder freier Trägerschaft in der Stadt Zwickau besuchen. Der Antrag auf die Gewährung der Erstattung des Eigenanteils ist bis spätestens 30. September des laufenden Schuljahres einzureichen. Ausgenommen von dieser Antragsfrist ist der Wohnort- und/oder Schulortwechsel. In diesem Fall hat die Beantragung bis spätestens vier Wochen nach erfolgtem Wechsel zu erfolgen.
Weitere Informationen und unter anderem das Antragsformular sind unter www.zwickau.de/schuelerbefoerderung zu finden. Der Verkehrsverbund Mittelsachsen informiert zur Schülerbeförderung unter www.vms.de/schuelerbefoerderung.