Das Bauordnungsamt als zuständige Behörde hat heute einen Baustopp für die Arbeiten im Bereich der Dorotheenstraße verhängt. Während die bisherigen Abrissarbeiten auf dem Areal des früheren Konsums lediglich anzeigepflichtig waren, ist für die Hochbauarbeiten eine Baugenehmigung erforderlich. Diese konnte bisher nicht erteilt werden.
Entsprechend der früheren Nutzung ist für die Fläche auch nach aktuellem Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung ausgewiesen. Der Bauantrag wurde am 24. Mai eingereicht. Zwischenzeitlich gab es Änderungen vorrangig im Sinne des Nachbarschutzes, die ihrerseits geprüft werden. Das Aufstellen der Stützen, das Anfang der Woche begann, ist somit zur Zeit nicht zulässig.
Zum weiteren Ablauf erläutert Baubürgermeisterin Kathrin Köhler: „Das Verfahren für die Erteilung der Baugenehmigung ist noch nicht abgeschlossen. Voraussetzung hierfür sind die Stellungnahmen verschiedener Behörden. Abzuwarten ist insbesondere die fachliche Einschätzung des Umweltamtes des Landkreises zum Lärmschutz.“
Ob die benachbarten Eigentümer, die ihrerseits teilweise schon Widerspruch gegen die Genehmigung angekündigt haben, bereits vorab im Rahmen der Erstellung der Genehmigung zu beteiligen sind, kann erst beurteilt werden, wenn alle Stellungnahmen vorliegen. Wünschenswert aus Sicht der Verwaltung ist es, wenn durch den Investor die Anwohner angemessen informiert werden. Für die benachbarte Kleingartenanlage gab es zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für die Kleingärtner.