Das Bürgeramt informiert:
Im Zwickauer Rathaus findet einmal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt statt. Diese Dienstleistung wird gern angenommen. Im Jahr 2015 nutzten insgesamt 252 Ratsuchende die Anwaltliche Beratungsstelle im Rathaus, davon 2 mit Berechtigungsschein. 14 Personen wurden mangels Bedürftigkeit und 10 aus anderen Gründen abgelehnt. In 123 Fällen konnte die Angelegenheit gleich abschließend geklärt werden. Bei den übrigen Ratsuchenden blieb das Ergebnis offen. Durchschnittlich sprechen 6 Personen pro Beratungstag vor.
Die Stadt Zwickau beteiligt sich damit an einem Projekt des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und Europa und der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot zu den bei Gericht erhältlichen Beratungshilfescheinen und richtet sich an Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung.
Einkommensschwache Bürger können jeden Dienstag zwischen 15 und 17 Uhr im Raum 1.07 (Rathaus 1. OG) vorsprechen. Eine Terminvergabe oder telefonische Beratung erfolgt nicht. Jeder Ratsuchende muss seine Bedürftigkeit im Vorfeld des Gesprächs schriftlich bestätigen. Entsprechende Formulare werden an Ort und Stelle ausgegeben. Sollte ein Gebärdendolmetscher oder sonstiger Sprachmittler benötigt werden, kann dieser 2-3 Wochen vor dem gewünschten Termin im Bürgerservice angemeldet werden.
Für weitere Fragen rund um die anwaltliche Beratungsstelle steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung. (Bürgertelefon 0375-830 oder Mail an buergerservicezwickaude).