Das Amt für Finanzen informiert:
Das Landratsamt Zwickau hat in seinem Bescheid vom 31. März 2016, der heute in der Stadtverwaltung einging, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 bestätigt.
Die Bestätigung erfolgte mit der Auflage, dass der Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 30. September 2016 ein verbindlicher Zeitplan zur Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie zur Wiederherstellung der gesetzeskonformen Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse vorzulegen ist.
Die Haushaltssatzung wird in der morgen erscheinenden Ausgabe des „Pulsschlages“ bekannt gemacht. Sie liegt - einschließlich des Stellenplans - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Zeit vom 7. bis zum 14. April 2016 im Amt für Finanzen öffentlich aus und tritt dementsprechend am 15. April 2016 in Kraft.
Die vom Stadtrat am 25. Februar 2016 beschlossene Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Zwickau als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Zwickau mit Schreiben vom 3. März 2016 übergeben. Die Haushaltssatzung 2016 enthält keine Bestandteile, die einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.