Bitte Anliegerpflichten bei der Straßen- und Gehwegreinigung nicht vergessen

veröffentlicht am: 22.03.2016

Das Umweltbüro informiert:

Allmählich hält der Frühling Einzug. Viele Zwickauer sind bereits mit dem Frühjahrsputz beschäftigt, um den Garten oder das Haus von Schmutzecken zu befreien. Das Umweltbüro erinnert daher an die Erfüllung der Anliegerpflichten, die sich aus der Straßenreinigungssatzung ergeben. Dementsprechend sind Splitt, altes Laub, Schmutz oder Unrat auch von Straßen und Gehwegen zu entfernen.

Die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege innerhalb der geschlossenen Ortslagen ist in Zwickau den Eigentümern und Besitzern der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen. Eine Reinigung durch die Stadt erfolgt nur in den im Straßenverzeichnis der Satzung festgelegten Bereichen. Die Reinigung der Gehwege erfolgt ausschließlich durch die Eigentümer und Besitzer der jeweiligen Grundstücke.

Straßen und Gehwege sind einmal pro Woche sauber zu machen. Schmutz und Unrat, wie Papier, Laub oder Wildwuchs, sind aufzunehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Auch das im Winter verwendete Streugut ist zu entfernen. Das Umweltbüro kontrolliert den Vollzug der Straßenreinigungssatzung. Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Umweltbüros gerne zur Verfügung. Die Straßenreinigungssatzung einschließlich des Straßenverzeichnisses stehen hier zum Download zur Verfügung.

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