Bitte Umtausch der Hundesteuermarken nicht vergessen!

veröffentlicht am: 16.03.2016

Das Amt für Finanzen informiert:

Wechsel ist bis 31. März erforderlich

Das Amt für Finanzen erinnert an den erforderlichen Umtausch der Hundesteuermarken. Obwohl schon mit dem Hundesteuerjahresbescheiden auf den Tausch aufmerksam gemacht wurde und trotz der Veröffentlichungen im städtischen Amtsblatt oder im Internet wurde bisher nur für rund ein Drittel der insgesamt 3.333 gemeldeten Hunde der Wechsel vorgenommen.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine bisher gültige blaue Hundesteuermarke umzutauschen, da die alten Marken nach dem 31. März 2016 ihre Gültigkeit verlieren.

Der Umtausch findet noch bis zum 31. März 2016 im Amt für Finanzen (Sachgebiet Stadtsteuern, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 104) an den jeweiligen Sprechtagen statt (Dienstag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 15 Uhr). Wer an diesen Tagen keine Zeit hat, kann ggf. telefonisch einen individuellen Termin vereinbaren.

Hundehalter, die ihrer Pflicht zum Umtausch der Marke nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und müssen damit rechnen, dass gegen sie ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, das eine entsprechende Geldbuße nach sich zieht.

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