Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Vergangene Woche wurde im Zwickauer Rathaus die Arbeitsgruppe Mietspiegel gebildet. Neben Vertretern der Stadtverwaltung und des Landkreises waren die ansässigen Wohnungsunternehmen, private Großvermieter, der Mieterschutzverein, der Vermieterverein Haus & Grund, Fachleute eines Marktforschungsinstituts und der Westsächsischen Hochschule Zwickau anwesend.
Ziel dieser ersten Veranstaltung war es, gemeinsam den für Zwickau sinnvollsten Weg zur Erstellung eines zeitgemäßen Mietspiegels zu diskutieren. Dabei wurden auch neue Ansätze in Betracht gezogen. Die Veröffentlichung des neuen Mietspiegels soll im Jahr 2017 erfolgen.
Ein Ergebnis der Beratung am 9. März ist, dass es in Zwickau auch zukünftig einen einfachen Mietspiegel geben wird. Weiterhin herrschte Einigkeit darüber, dass die Datengrundlage durch verstärktes Einbinden der Privatvermieter weiter vergrößert werden soll und die entstehenden Kosten gemeinschaftlich getragen werden.
In den nächsten Sitzungen der Arbeitsgruppe wird es darum gehen, in welcher Form der neue Mietspiegel dargestellt wird und wie die ortsübliche Vergleichsmiete gemessen werden soll. Dazu müssen die Akteure festlegen, welche Differenzierungen in Bezug auf Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage der Wohnungen vorgenommen werden sollen.
Der aktuelle Zwickauer Mietspiegel ist seit dem 1. September 2013 in Kraft. In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen sollte ein Mietspiegel nach vier Jahren neu erstellt werden, um die aktuellen Zahlen abzubilden und damit auch zur Befriedung des Wohnungsmarktes beitragen zu können. Demnach wird im Jahr 2016 eine Datenerhebung und -auswertung erfolgen, so dass 2017 eine Neuauflage veröffentlicht werden kann.