Das Ibis-Hotel in Crossen wird doch nicht als Asylbewerberunterkunft genutzt. Wie die Pressestelle des Landkreises Zwickau heute informierte, seien die Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer gescheitert, so dass es keinen Mietvertrag geben werde.
Der Hauptausschuss des Kreistages des Landkreises Zwickau hatte Landrat Dr. Christoph Scheurer ermächtigt, einen Mietvertrag für das Objekt Hotel abzuschließen. Wie es in der Pressemitteilung heißt, hätte das Verfahren für das Gebäude jedoch „KO-Kriterien“ aufgedeckt: „Das war zum einen der für die angedachte Unterbringung von Asylbewerbern unzureichende Brandschutz und zum anderen die tatsächlich gegebene Platzkapazität gemäß vorgelegter Baugenehmigung.“ Das Landratsamt habe daher entschieden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen.
Für die Unterbringung von Asylbewerbern ist, wenn es um die Erstaufnahme geht, die Landesdirektion Sachsen im Auftrag des Freistaates zuständig. Der Landkreis Zwickau ist insbesondere für die (dauerhafte) Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge verantwortlich.