Ab 21. Dezember gilt der „Weihnachtsfrieden“

veröffentlicht am: 14.12.2015

Das Amt für Finanzen informiert:

Auch in diesem Jahr hält die Stadtverwaltung den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Dementsprechend wird vom 21. Dezember 2015 bis zum 3. Januar 2016 grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen offener Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der Forderung droht.

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