Das Amt für Finanzen informiert:
Der Fachbedienstete für Finanzen hat heute die haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2015 aufgehoben. Damit können die eingeplanten Mittel wieder – mit Ausnahme einiger investiver Maßnahmen – vollumfänglich eingesetzt werden. Die Haushaltssperre war am 25. September erlassen worden, nachdem sich abzeichnete, dass in diesem Jahr mit deutlich weniger Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen ist.
Grund für die Mittelfreigabe ist, dass für frühere Jahre Gewerbesteuernachzahlungen erfolgen. Diese zusätzlichen Einnahmen gleichen die bisher bekannten Mindereinnahmen annähernd aus. Somit ist in 2015 keine wesentliche Ertragsverschlechterung mehr zu erwarten und kein Grund mehr für die haushaltswirtschaftliche Sperre gegeben.
Bei den Nachzahlungen handelt es sich jedoch um eine einmalige Einnahmeverbesserung. Das Amt für Finanzen bleibt daher bei seiner Erwartung, dass in den kommenden Jahren die Gewerbesteuereinnahmen niedriger als bisher geplant ausfallen werden. Die Planungen für 2016 sowie die Investitionsplanung mussten und müssen grundlegend überarbeitet werden.
Aus diesem Grund ruhen aktuell verschiedene investive Maßnahmen, für die ein Teil der Mittel schon in diesem Jahr zu Verfügung standen. Dies betrifft beispielsweise die Sanierung des Gewandhauses, den Neubau eines Ballsportzentrum oder den Neubau einer Sporthalle für das Clara-Wieck-Gymnasium. Erst mit dem Haushaltsplan 2016 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung wird entschieden, welche Investitionsprojekte in Zukunft realisiert werden können. Der Haushaltsentwurf der Stadt Zwickau soll im Januar in den Stadtrat eingebracht werden.
Aufgrund des Steuergeheimnisses darf die Stadtverwaltung keine Aussagen darüber treffen, von welchen Unternehmen weniger Gewerbesteuern zu erwarten sind bzw. welche Unternehmen Steuernachzahlungen leisten.