Grundstückseigentümer sollten jetzt schon an den Winter denken

veröffentlicht am: 10.11.2015

Das Umweltbüro informiert:

Auch wenn das Wetter derzeit alles andere als winterlich ist, sollten Grundstückseigentümer jetzt schon an die Vorbereitungen für bevorstehende Winterwartungsarbeiten denken.

Die Winterwartung aller Gehwege hat ausschließlich durch die Eigentümer und Besitzer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke zu erfolgen.
Die Gehwege sind dabei grundsätzlich in einer Breite von 1,20 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für ihre gesamte Breite. Dies gilt auch für die Räumung der Zugänge zur Fahrbahn an Straßenkreuzungen oder -einmündungen (insbesondere an Eckgrundstücken), soweit es sich nicht um gekennzeichnete Fußgängerüberwege oder ampelgeregelte Querungshilfen und Kreuzungen handelt, die von der Stadt Zwickau beräumt werden.

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Erforderlichenfalls ist dieser Schnee auf dem jeweiligen Anlieger- bzw. Hinterliegergrundstück zu lagern.
Bei Glätte empfiehlt sich die Verwendung abstumpfender Stoffe, wie z. B. Sand. Auftauende Stoffe, wie z.B. Salz, dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

Das Umweltbüro bittet alle Grundstückseigentümer, ihrer Pflicht - die sich insbesondere aus der Straßenreinigungssatzung ergibt - im eigenen Interesse sowie dem ihrer Mitbürgerinnen und -bürger entsprechend nachzukommen!

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