Das Umweltbüro informiert:
Bis Ende Juni dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihr Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern; über 17.000 Einsender haben davon Gebrauch gemacht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und bereits im Internet unter Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht.
Am 15. November 2015 beginnt nun die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie bietet erneut Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, kommunale Verwaltungen etc., die von Schienenlärm betroffen sind. Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Nach der Auswertung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die daraus hervorgehenden Ergebnisse ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben.
Hintergrund
Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Um die Grundlage für weitere Lärmaktionsplanungen zu schaffen, erstellt das Eisenbahn-Bundesamt einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der bis Mitte des Jahres 2016 fertiggestellt und veröffentlicht wird. Ab 2018 wird das Eisenbahn-Bundesamt in die regelmäßige Lärmaktionsplanung einsteigen.