Das Rechtsamt informiert:
Der Stadtrat wählte in seiner Sitzung am 24. September 2015
• Mario Schnabel zum ehrenamtlich tätigen Friedensrichter für die Schiedsstelle Zwickau-Süd und
• Eckhard Leuschner zum ehrenamtlich tätigen Friedensrichter für die Schiedsstelle Zwickau-Nord.
Die Sprechstunden der Schiedsstelle Zwickau-Süd finden ab November jeweils am 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im Verwaltungszentrum Haus 6, Zimmer 113 statt.
Telefonisch erreichbar sind die Friedensrichter zu diesen Terminen unter der Rufnummer 833060.
Folgende Stadtgebiete umfasst der Schiedsbezirk Zwickau-Süd:
Marienthal; Schedewitz; Oberhohndorf; Ober-, Nieder- und Neuplanitz; Rottmannsdorf; Bockwa; Cainsdorf; Pöhlau; südliche Stadtzentrum
Die Sprechstunden der Schiedsstelle Zwickau-Nord finden ab November jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im Verwaltungszentrum Haus 6, Zimmer 113 statt. Telefonisch erreichbar sind die Friedensrichter zu diesen Terminen unter der Rufnummer 833060.
Folgende Stadtgebiete umfasst der Schiedsbezirk Zwickau-Nord:
Weißenborn; Eckersbach; Auerbach; Pölbitz; Niederhohndorf; Oberrothenbach; Schneppendorf; Crossen; Mosel; Schlunzig; Hartmannsdorf; nördliche Stadtzentrum
Aufgaben der Schiedsstelle
Die Friedensrichter führen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre die Schlichtungsverfahren durch.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht in erster Linie darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Obligatorisch vorgeschrieben ist der Sühneversuch bei folgenden Privatklagedelikten: Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei diesen Delikten muss erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.
Friedensrichter sind auch für bestimmte Zivilstreitigkeiten z. B. nachbarschaftliche Streitigkeiten – ebenfalls zuständig. Des Weiteren sind sie für die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld usw. zuständig.