Freiwillige soziale Leistungen von Haushaltssperre derzeit nicht betroffen

veröffentlicht am: 14.10.2015

Das Amt für Finanzen informiert:

Die freiwilligen sozialen Leistungen, durch die sich die Stadt Zwickau auszeichnet, sind derzeit nicht von der Haushaltssperre betroffen, die Ende September erlassen wurde.

Dementsprechend werden vorerst bis Jahresende das Begrüßungsgeld für Neugeborene, das kostenlose Mittagessen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und das Obstfrühstück in den Kindertagesstätten bezahlt sowie der Elternanteil an der Schülerbeförderung erstattet.

Diese Entscheidung traf die Verwaltungsspitze in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen. Grundlegend dafür sind insbesondere bestehende Verträge oder der Gleichbehandlungsgrundsatz. So hatten beispielsweise viele Eltern bereits ihre Anträge für die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten abgegeben. Da die Frist jedoch erst am 30. September und damit nach Erlass der Haushaltssperre endete, hätte ein unmittelbares Aussetzen der Zahlungen zu einer ungerechten Verfahrensweise geführt. Ebenfalls bewilligt werden Anträge auf Sportförderung, die vor dem 25. September beantragt wurden.

Während der Haushaltssperre gilt außerdem der generelle Grundsatz, dass nur Leistungen getätigt werden, zu denen die Stadt gesetzlich verpflichtet ist oder wo Verträge bestehen. Begonnene Investitionsprojekte werden fortgesetzt.

Ob bzw. in welchem Umfang die freiwilligen sozialen Leistungen künftig angeboten werden, wird mit der Planung und letztlich dem Stadtratsbeschluss zum Haushalt 2016 zu entscheiden sein. Die Stadtverwaltung plant, den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr im Januar 2016 in den Stadtrat einzubringen.

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