Antragstellung auf Rückerstattung Kita-Betreuungsgeld für Streikzeitraum startet am Montag

veröffentlicht am: 01.10.2015

Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:

Stadt nutzt absehbares Ende der Verhandlungen bereits für Bedarfserfassung

Auch wenn die Verhandlungen im Kita-Streik noch nicht endgültig abgeschlossen sind, zeichnen sich nach den gestern in Hannover geführten Gesprächen zwischen Kommunen und Gewerkschaft eine Kompromisslösung und ein voraussichtliches Ende ab.

Aus diesem Grund wird die Stadt Zwickau ab Montag, 5. Oktober 2015 bereits mit dem Antragsverfahren der Rückerstattung des Betreuungsgeldes im Streikzeitraum beginnen. Die am Verfahren Beteiligten einigten sich, die Anträge jetzt schon entgegenzunehmen, um bei absolutem Ende der Verhandlungen die Rückzahlungen an die vom Streik betroffenen Eltern/Alleinerziehenden schneller veranlassen zu können. Dem steht auch die am vergangenen Freitag, 25. September 2015 verhängten Haushaltssperre nicht entgegen. Die Rückerstattung der Elternbeiträge für den Streikzeitraum wurde bereits im Stadtrat Ende Mai 2015 beschlossen.
Die Stadt sichert damit die Rückzahlung an die Eltern zu, bittet aber in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass es zu gegebener Zeit möglicherweise zu Verzögerungen kommen kann.

Eltern und Alleinerziehende können sich also ab kommenden Montag in der Kindertageseinrichtung, in der ihr Kind betreut wird, den Antrag auf Rückerstattung von Betreuungsgeld aushändigen lassen. Auch im Internet auf den Seiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport ist das Antragsformular unter www.zwickau.de/kitastreik abzurufen. Abgegeben werden kann der ausgefüllte Antrag dann in der jeweiligen Kita.
Eine Antragstellung ist bis zum 29. November 2015 möglich! Eine nach diesem Termin eingereichte Antragstellung kann aufgrund des abschließenden Haushaltsjahres nicht mehr berücksichtigt werden!

Die Rückerstattung der Beiträge für die ausgefallenen Betreuungstage wird als einmalige freiwillige Leistung der Stadt bezahlt. Für jeden Tag, an dem das Kind aufgrund des Streiks nicht in der städtischen Einrichtung betreut werden konnte, erhalten Eltern den zwanzigsten Teil des jeweils bezahlten monatlichen Beitrages.
Der offizielle Streikbeginn wird auf den 11. Mai und das offizielle Ende auf den 5. Juni 2015 festgesetzt. Demnach beträgt die Anzahl der maximal ausgefallenen Betreuungstage insgesamt 18.
Die Höhe der Beträge hängt von der jeweiligen Beitragshöhe ab. Bei einer Zwei-Eltern-Familie werden für das älteste Kind pro Betreuungstag folgende Summen erstattet:
• Krippe (9 Stunden, monatlicher. Beitrag: 210,16 EUR): 10,51 EUR
• Kindergarten (9 Stunden, monatlicher Beitrag: 116,63 EUR): 5,83 EUR
• Hort (6 Stunden, monatlicher Beitrag: 68,23 EUR): 3,41 EUR
Die anteilige Erstattung ist ausgeschlossen, wenn während des Streiks die Kita-Notbetreuung genutzt wurde.

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