Amt für Finanzen verhängt Haushaltssperre

veröffentlicht am: 28.09.2015

Seit Freitag gilt in der Stadt eine Haushaltssperre. Aufgrund der Gewerbesteuerausfälle, die in diesem und dem kommenden Jahr zu erwarten sind, dürfen derzeit nur Leistungen getätigt werden, zu denen Zwickau wegen gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen verpflichtet ist. Bereits begonnene Investitionsmaßnahmen werden jedoch fortgesetzt. Die Stadtverwaltung arbeitet inzwischen an einem Konsolidierungsplan, mit dem die Zahlungsfähigkeit nachhaltig gesichert werden soll. Die entsprechenden Vorschläge sollen bis Ende November vorliegen und dann mit dem Stadtrat besprochen werden.

Zugute kommt der Automobil- und Robert-Schumann-Stadt in der derzeitigen Situation die solide Finanzwirtschaft der letzten Jahre. Trotz vielfältiger und großer Investitionen und trotz der freiwilligen sozialen Leistungen konnte die Pro Kopf-Verschuldung, bezogen auf Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 1.057 Euro Ende des Jahres 2008 auf 469 Euro zu Beginn des Jahres 2015 gesenkt werden. Aktuell verfügt Zwickau über liquide Mittel in Höhe von rund 102 Mio. Euro.

Dennoch müssen nun mit der gebotenen Eile, aber auch der erforderlichen Ruhe Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Als erster Schritt wurde dementsprechend die Haushaltssperre erlassen, um nur unbedingt notwendige Ausgaben zu leisten. In der Stadtverwaltung gilt daher seit Freitag beispielsweise ein strikter Einstellungsstopp, neue Investitionsmaßnahmen dürfen nicht begonnen werden.

Nicht betroffen von der Sperre sind bereits begonnene Baumaßnahmen, zu denen etwa der Hortneubau in der Amalienstraße, das neue Stadion, das ohnehin durch die GGZ realisiert wird, oder die Sanierung von Straßen, wie zum Beispiel der Linden- oder der Kreisigstraße, zählen. Wie mit den freiwilligen sozialen Leistungen umgegangen wird, wird erst in der nächsten Zeit geklärt.

Zu überarbeiten ist außerdem die Budgetplanung für den Haushalt 2016 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Hier sind Investitionen und Leistungen kritisch zu bewerten und Schwerpunkte zu setzen. Welche Projekte oder sozialen Leistungen möglicherweise verschoben, in geringerem Umfang ausgeführt oder gänzlich gestrichen werden, steht derzeit nicht fest. Haushalt und Finanzplanung sind durch den Stadtrat zu beschließen. In einzelnen Bereichen, wie ggf. bei Gebühren oder Entgelten, wären ebenfalls gesonderte Entscheidungen erforderlich.

Die Stadtverwaltung hatte am vergangenen Donnerstag den Stadtrat und die Öffentlichkeit informiert, dass mit erheblichen Gewerbesteuerausfällen zu rechnen sei. Für 2015 wird mit einem Rückgang in Höhe von 10 Millionen Euro gerechnet, für 2016 dürfte der Rückgang aufgrund von Schätzungen bei rund 15 Millionen Euro liegen. Aufgrund des Steuergeheimnisses ist es der Stadt nicht gestattet, nähere Angaben darüber zu machen, bei welchen Unternehmen geringere Zahlungen zu erwarten sind.

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