Das Bauplanungsamt informiert:
In den Fördergebieten Nieder- und Oberplanitz, Eckersbach, Marienthal und Pölbitz stehen über das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ Fördermittel für Rückbau in den Jahren 2015 bis 2019 zur Verfügung. Private Eigentümer haben somit die Möglichkeit, Finanzhilfen für den Abriss ihrer ungenutzten und leerstehenden Wohngebäude zu beantragen. Finanzielle Mittel stehen derzeit insbesondere noch in Nieder- und Oberplanitz zur Verfügung. Eigentümer, die Interesse an einer entsprechenden Förderung haben, wenden sich bitte an das Bauplanungsamt.
Zu den förderfähigen Kosten zählen das Freimachen der Wohnungen, evtl. Umzugskosten von Mietern aus dem Abrissgebäude, die vollständigen Abrisskosten inklusive aller notwendigen Folgeleistungen, wie beispielsweise die abfallgerechte Entsorgung oder Sicherung an Nebengebäuden, sowie Aufwendungen für eine einfache Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung, wie z. B. eine einfache Begrünung. Die Höhe der Finanzhilfen beträgt 100 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, maximal 70 Euro/m² rückgebauter Wohnfläche (ohne Treppenhaus). Bei untergeordneten Gewerbeflächen, z. B. im Erdgeschoss, stehen maximal 70 Euro/m² Nutzfläche Finanzhilfen zur Verfügung.
Bedingung für die Förderung ist, dass das Gebäude in einem Fördergebiet liegt und der Eigentümer nach dem Rückbau 10 Jahre lang keinen Mietwohnungsbau auf dem Grundstück errichten darf, eine Bebauung bzw. Nutzung für den Eigenbedarf ist zulässig. Nicht förderfähig ist der Rückbau von Gebäuden, die vor 1919 in straßenparalleler Blockrandbebauung errichtet wurden oder von anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden.
Gerade in Nieder- und Oberplanitz stehen noch Finanzhilfen für den Rückbau von Wohngebäuden in 2015 und 2016 zur Verfügung. Eigentümer eines leerstehenden ungenutzten Wohngebäudes mit Interesse am Rückbau erhalten nähere Informationen im Bauplanungsamt (Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau; E-Mail: bauplanungsamtzwickaude; Ansprechpartnerin: Angela Dressel, Tel.: 0375 836921).