Das Tiefbauamt informiert:
Am Montag (13. Juli) beginnt der Bau der Erschließungs- bzw. Baustraße für die geplante Justizvollzugsanstalt. Die entsprechenden Arbeiten führt die Bickhardt Bau GmbH mit Sitz in Meerane aus, die Auftragssumme liegt entsprechend des im Bau- und Verkehrsausschuss gefassten Vergabebeschlusses bei rund 1,05 Mio. Euro. Wegen des schwierigen Baugrundes kommen spezielle Gründungstechnologien zum Einsatz, die hohe Anforderungen an die Fachkompetenz des beauftragten Unternehmens stellen. So werden z. B. Rüttelstopfsäulen, die den Baugrund stabilisieren sollen, hergestellt.
Die insgesamt ca. 450 Meter lange Erschließungsstraße wird dabei in zwei Etappen hergestellt. Während der erste Abschnitt der Straße (ca. 50%) bis Anfang November diesen Jahres bis auf die Asphaltdeckschicht komplett fertig gestellt wird, wird der zweite Abschnitt zunächst als provisorische Baustraße gebaut. Diese Leistungen sind im Auftrag an das beauftragte Unternehmen enthalten. Vor Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt werden dann die Bauleistungen zum zweiten Abschnitt der Erschließungsstraße ausgeschrieben und vergeben.
In Zusammenhang mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Olzmannstraße („Olzmanntunnel“) durch die Deutsche Bahn AG sind in den kommenden Monaten folgende weitere Verkehrsraumeinschränkungen notwendig:
- halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung in der Olzmannstraße zwischen Zufahrt Dekra/MTB und Zufahrt Nachtwerk/Gebr. Linke, vom 14. Juli 2015 bis zum Ende der Baumaßnahme (ausgenommen sind die Zeiträume für die geplanten Einschränkungen, die in den folgenden beiden Punkten genannt sind)
- Vollsperrung der Olzmannstraße zwischen Zufahrt Dekra/MTB und Zufahrt Nachtwerk/Fa. Geb. Linke vom 5. bis 7. August 2015 und anschließend vom 7. bis 9. August 2015 Vollsperrung des Olzmanntunnels wegen des Einhebens von Brückenträgern
- halbseitige Straßensperrung mit Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Planitz in der Olzmannstraße zwischen Zufahrt Dekra/MTB und südlicher Tunnelausfahrt in der Zeit vom 10. bis zum 14 August 2015 sowie vom 14. bis 25. September 2015, wenn an der Anbindung der Erschließungs-/ Baustraße gebaut wird und gleichzeitig eine Tunnelröhre gesperrt ist