Rückerstattung Betreuungsgeld verschiebt sich tarifverhandlungsbedingt

veröffentlicht am: 01.07.2015

Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:

Wie bereits Ende vergangener Woche über die Medien bekannt wurde, konnten Arbeitgeber und Gewerkschaften bisher noch keine Einigung im Tarifkonflikt erzielen.  Nach der geltenden Schlichtungsvereinbarung hatte am Sonntag, 7. Juni 2015 die Friedenspflicht begonnen und der unbefristete Streik wurde ausgesetzt. Erst am 13. August wird es wieder Verhandlungen mit den Tarifpartnern geben. Die Gewerkschaft will in den nächsten vier Wochen erst einmal ihre Mitglieder über die Empfehlung der Schlichter oder über das Ergebnis der Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern entscheiden lassen.

Das Amt für Schule, Soziales und Sport möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass sich damit auch das Verfahren zur Rückerstattung von Betreuungsgeld für den Streikzeitraum verzögert, keinem Betroffenen aber etwas verloren gehen wird! Sobald ein abschließendes Ergebnis der Tarifverhandlungen bekannt wird, wird zeitnah in allen 17 kommunalen Kitas eine Antragstellung zur Rückerstattung möglich sein. Entsprechende Formulare sind bereits vor Ort, sodass schnell reagiert werden kann.

Für Eltern und Alleinerziehende, deren Kinder u. a. altersbedingt demnächst aus der kommunalen Kita- und Hortbetreuung ausscheiden, werden diese Antragsformulare dann parallel auch im Internet auf den Seiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport zur Verfügung gestellt.

Es gilt nun den weiteren Verlauf und Abschluss der Verhandlungen abzuwarten. Sobald ein Abschluss bekannt wird, informiert das Amt für Schule, Soziales und Sport noch einmal aktuell in den eigenen und über die lokalen Medien.

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