Wichtige Informationen zur Briefwahl für den zweiten Wahlgang

veröffentlicht am: 15.06.2015

Das Briefwahllokal der Stadt Zwickau hat für den zweiten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl ab Mittwoch, dem 17. Juni 2015, geöffnet. Es hat, wie zum ersten Wahlgang, seinen Sitz im Verwaltungszentrum (Haus 9, 1. OG, Zimmer 212) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9 – 16 Uhr
  • Dienstag: 9 – 18 Uhr
  • Freitag, 19. Juni: 9 – 12 Uhr
  • Freitag, 26. Juni: 9 – 16 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten steht vor dem Briefwahlbüro ein Briefkasten zur Entgegennahme von Wahlbriefen sowie Wahlscheinanträgen bereit. 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können direkt im Briefwahlbüro, postalisch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages, welcher sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet, per Mail oder online unter www.zwickau.de/wahlen beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Briefwahl kann ohne Angabe von Gründen genutzt werden.

Wer schon bei seinem Wahlscheinantrag für den ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang mit beantragt hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden in diesem Fall ab 17. Juni automatisch an die Wohnanschrift bzw. die im Antrag angegeben Adresse verschickt.

Neue Wahlscheinanträge für den zweiten Wahlgang werden noch bis zum 26. Juni 2015, 16 Uhr entgegengenommen, bei glaubhaft gemachter plötzlicher Krankheit auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Die Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro muss nicht persönlich durch den Wähler erfolgen, sondern sie ist auch durch eine andere Person möglich, sofern diese dafür eine Vollmacht vom Wähler besitzt.

Mit einem Wahlschein kann man in jedem Wahllokal der Stadt Zwickau oder durch Briefwahl seine Stimme abgeben. Es ist auch möglich, direkt im Briefwahlbüro, in den dort aufgestellten Wahlkabinen, seine Stimme abzugeben.

Wahlberechtigte haben in jedem Fall selbst sicherzustellen, dass ihr Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung vorliegt. Der Wahlbrief mit den erforderlichen Unterlagen kann postalisch an die Stadt Zwickau (Briefwahlbüro, Postfach 200933, 08009 Zwickau) gesandt werden, wobei die sehr knappe Zeit für die Zustellung zu bedenken ist. Dabei sollten aktuell auch etwaige Streikmaßnahmen im Bereich der Deutschen Post beachtet werden. Wer sicher gehen will, dass sein Wahlbrief rechtzeitig ankommt, kann diesen im Fristenbriefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang) oder im Briefkasten im Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße) einwerfen. Außerdem besteht die Möglichkeit den Wahlbrief direkt im Briefwahlbüro oder im Bürgerservice im Rathaus abzugeben.

Für Fragen rund um die Briefwahl stehen die Mitarbeiter des Briefwahlbüros und des Bürgertelefons zur Verfügung (Tel.: 0375 831203 oder 830; Fax: 0375 831299; E-Mail: briefwahlzwickaude). Informationen sind außerdem auf den städtischen Internetseiten zu finden.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Büroleiter & Pressesprecher

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