Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Vereine, Wohlfahrtsverbände, Kirchgemeinden, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen können bis Freitag, 31. Juli 2015 ihre Auszeichnungsvorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Seniorenarbeit für das Jahr 2015 einreichen.
Anträge
Die notwendigen Antragsformulare und Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind im Internet unter www.zwickau.de auf den Seiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport, Sachgebiet Haushalt und soziale Angelegenheiten zu finden.
Antragsformulare können aber auch direkt im Rathaus, Hauptmarkt 1, im Amt für Schule, Soziales und Sport abgeholt werden. Ansprechpartnerin ist Jessica Hertel, 1. Etage, Zimmer 1.30, Telefon 0375 834035. Sie hält die notwendigen Unterlagen immer dienstags von 9 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr bereit.
Die Auswahl und Beschlussfassung erfolgt im September 2015. Im Anschluss daran erfolgt die Einladung der Auszuzeichnenden.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
Die Auszuzeichnenden müssen
· Bürger der Stadt Zwickau,
· 50 Jahre und älter und
· seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss
· unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen,
· mindestens 8 Stunden pro Woche betragen und
· eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o.g. Kriterien nicht erfüllt werden.
Die letzte Auszeichnung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau muss bereits fünf Jahre zurück liegen.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen
Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen
· in der Stadt Zwickau tätig sein
· seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die letzte Auszeichnung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau soll bereits fünf Jahre zurück liegen.