Gemeindewahlausschuss stellt Wahlergebnis vom 7. Juni fest

veröffentlicht am: 09.06.2015

Der Vorsitzende des Gemeindeswahlausschusses informiert:

Der vom Stadtrat gewählte Gemeindewahlausschuss hat das endgültige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl bestätigt. Durch eine Nachprüfung in einem Briefwahlbezirk erhöhten sich lediglich die Anzahl der Wähler sowie die Anzahl der ungültigen Stimmen um eins. Da kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte, findet am 28. Juni 2015 der zweite Wahlgang statt. Für diesen sucht das Bürgeramt indes noch rund 25 Wahlhelfer.

Ergebnis des ersten Wahlganges

Für die Wahl am vergangenen Sonntag hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am heutigen Dienstag folgendes Ergebnis festgestellt:

Wahlberechtigte: 76.929

Wähler: 29.569

Wahlbeteiligung: 38,44 %

Ungültige Stimmen: 525

Gültige Stimmen: 29.044

 

Gültige Stimmen für die Bewerber (in der Reihenfolge der erzielten Stimmen):

Dr. Pia Findeiß: 14.480 (49,86 %)

Dr. Michael Luther: 8.022 (27,62 %)

Sven Itzek: 3.871 (13.33 %)

Thomas Gerisch: 1.522 (5,24 %)

Jörg Dieter Ungethüm: 1.149 (3,96 %)

Für den nun erforderlichen zweiten Wahlgang sind automatisch die bisherigen fünf Kandidaten zugelassen. Allerdings können Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl zugelassen waren, bis einschließlich Freitag, dem 12. Juni 2015 zurückgenommen werden.

Briefwahlbüro öffnet am 17. Juni

Die nach dieser Frist feststehenden Wahlvorschläge werden am 16. Juni 2015 öffentlich bekannt gemacht, so dass das Briefwahlbüro ab dem 17. Juni 2015 geöffnet hat. Wer in seinem Wahlscheinantrag bereits im ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 28. Juni mit beantragt hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden in diesem Fall ab 17. Juni automatisch an die Wohnanschrift bzw. die im Antrag angegeben Adresse verschickt. Personen, die ihre Stimme am 7. Juni in einem Wahllokal abgaben, nun aber die Briefwahl nutzen möchten, können diese selbstverständlich noch beantragen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können direkt im Briefwahlbüro, postalisch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages, welcher sich auf der Rückseite des bereits im Mai versandten Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet, per Mail oder online unter www.zwickau.de/wahlen beantragt werden. Wahlscheinanträge werden bis zum 26. Juni 2015, 16 Uhr, entgegengenommen, bei glaubhaftgemachter plötzlicher Krankheit auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Die Wahlberechtigten müssen selbst darauf achten, dass ihr Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr der Stadtverwaltung vorliegt. Die Unterlagen können beispielsweise in den Briefkasten im Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße) oder in den Fristenbriefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang) eingeworfen werden. Wähler, die ihre Briefe zusenden wollen, sollten unbedingt die knappe Zustellzeit bedenken. Dabei sollten aktuell auch etwaige Streikmaßnahmen im Bereich der Deutschen Post beachtet werden.

Das Briefwahllokal hat seinen Sitz im Verwaltungszentrum in der Werdauer Straße (Haus 9, 1. OG, Zimmer 212) und hat am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, am Dienstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Am 26. Juni ist es von 9 bis 16 Uhr zu erreichen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter auch telefonisch und per Email zur Verfügung (Tel.: 0375 831203 oder 830; Fax: 0375 831299; E-Mail: briefwahlzwickaude).

Wahlhelfer gesucht!

Zur Absicherung der Wahl werden noch rund 25 Helfer gesucht, die in den Wahllokalen arbeiten. Aufgabe der ehrenamtlich Tätigen ist vor allem, die Wahlberechtigung zu prüfen, Stimmzettel auszureichen und nach 18 Uhr an der Auszählung mitzuwirken. Vorkenntnisse sind hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich. Wahlhelfer erhalten je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung zwischen 30 und 60 Euro.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Genaue Informationen zu Einsatzmöglichkeiten können telefonisch unter 0375 831205 oder per E-Mail unter wahlhelferzwickaude erfragt werden.

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