Rückerstattung des Betreuungsgeldes erst nach Streikende

veröffentlicht am: 05.06.2015

Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:

Eine Antragstellung zur Rückerstattung des Betreuungsgeldes für den Streikzeitraum wird erst nach absolutem Ende des Streiks möglich sein. Dazu wurde sich – entgegen gestriger Meldung - kurzfristig entschieden, um einen möglichen doppelten Verwaltungsaufwand und nicht zuletzt auch doppelte Antragstellung durch die Eltern zu vermeiden.

Grund ist der derzeit andauernde Zustand der Schlichtung, der lediglich eine Art Streikpause, nicht aber das absolute Ende des Streiks darstellt.

Das Amt für Schule, Soziales und Sport hat den Druck entsprechender Antragsformulare bereits veranlasst und wird diese in den nächsten Tagen allen 17 kommunalen Kindertageseinrichtungen zukommen lassen. Erst mit offizieller Bekanntgabe des Streikendes bekommen Eltern in „ihrer“ Kita den Antrag zur  Rückerstattung für alle streikbedingten Ausfallzeiten ausgehändigt.

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