Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden die Kosten für die grafikfähigen Taschenrechner der neuen Klasse 8 des Clara-Wieck-Gymnasiums und des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums von der Stadt übernommen. Darauf weist das Amt für Schule, Soziales und Sport hin. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Taschenrechner zu Beginn des neuen Schuljahres von ihrer Schule.
Hintergrund ist das Thema der „Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen“, über das in den Medien in den letzten Monaten wiederholt berichtet wurde. Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen ist für öffentliche Schulen eine allgemeine Schulgeld- und Lernmittelfreiheit verankert. In der Praxis gab es jedoch wiederholt gegensätzliche Auffassungen zwischen Eltern und Schulträgern, welche Lernmittel über die Schulen zur Verfügung zu stellen bzw. zu finanzieren sind.
Zuletzt entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht am 2. Dezember 2014 über die Frage, ob der öffentliche Schulträger den Eltern die Kosten für einen grafikfähigen Taschenrechner erstatten muss. In Auswertung dieses Gerichtsurteils teilte das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) mit, dass die im Lehrplan geforderten grafikfähigen Taschenrechner von der Lernmittelfreiheit erfasst sind. Dagegen wird der Taschenrechner, der keine besondere Funktionalität aufweist, vom SMK zur allgemeinen Sachausstattung gezählt und ist somit von den Eltern bereit zu stellen.