Fragen zur Wahl – kurz beantwortet

veröffentlicht am: 02.06.2015

Das Bürgeramt informiert:

Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 finden in Zwickau sowohl Oberbürgermeister- als auch Landratswahlen statt. Das Bürgeramt beantwortet einige der wichtigsten Fragen. Informationen zu den Wahlen sind auf den städtischen Internetseiten unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Welche Wahlen sind am Sonntag?

Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 sind in Zwickau sowohl die Oberbürgermeister- als auch die Landratswahl. Für die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Zwickau wurden fünf Kandidaten zugelassen. Gewählt wird mit einem orangen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für das Amt des Landrates des Landkreises Zwickau kandidieren drei Personen. Der entsprechende Stimmzettel ist gelb. Auch hier hat jeder eine Stimme. Werden mehrere Stimmen abgegeben so wird der Stimmzettel ungültig.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Oberbürgermeisterwahl sind alle Deutschen und EU-Bürger im Alter von mindestens 18 Jahren, welche am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Zwickau wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Landratswahl muss man am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Zwickau wohnen.

 

Wann und wo wird gewählt?

Am Wahlsonntag gibt es im Stadtgebiet 62 Wahllokale (allgemeine Wahlbezirke). Diese haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die bis zum 17. Mai 2015 zugestellt wurden, sind der entsprechende Wahlbezirk und Wahlraum angegeben. Zudem wurde vermerkt, ob dieser barrierefrei zugänglich ist. Eine Liste aller Wahllokale wurde außerdem mit der Bekanntmachung im „Pulsschlag“ (Ausgabe vom 20. Mai 2015) sowie im Internet veröffentlicht.

Zur Wahl ist die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und zur Sicherheit auch ein Ausweis oder Pass. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für den eventuellen zweiten Wahlgang am 28. Juni. Wurde die Wahlbenachrichtigung verlegt, ist in jedem Fall ein Ausweis oder Pass mitzubringen. Wähler, die sich im Vorfeld einen Wahlschein ausstellen ließen, haben diesen in jedem Fall mitzubringen.

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen seine Stimme nicht alleine abgeben kann, darf sich von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet, die sie bei der Unterstützung erlangt.

Ist Briefwahl noch möglich?

Entsprechende Anträge können noch bis Freitag, dem 5. Juni 2015 um 16 Uhr gestellt werden. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können direkt im Briefwahlbüro, postalisch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages, welcher sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet, per Mail oder online unter www.zwickau.de/wahlen beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Briefwahl kann ohne Angabe von Gründen genutzt werden. Die Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro muss nicht persönlich erfolgen, sondern sie ist auch durch eine andere Person möglich, sofern diese dafür eine Vollmacht vom Wähler besitzt.

Wahlberechtigte haben in jedem Fall selbst sicherzustellen, dass ihr Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung vorliegt. Der Wahlbrief mit den erforderlichen Unterlagen kann postalisch an die Stadt Zwickau (Briefwahlbüro, Postfach 200933, 08009 Zwickau) gesandt werden, wobei die Zeit für die Zustellung zu bedenken ist, oder in den Fristenbriefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang) oder beim Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße) eingeworfen werden.

Das Briefwahllokal hat seinen Sitz im Verwaltungszentrum in der Werdauer Straße (Haus 9, 1. OG, Zimmer 212) und hat am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, am Dienstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag, dem 5. Juni, von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Wer ist gewählt?

Gewählt ist der Kandidat oder die Kandidatin, der bzw. die die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (mehr als 50%) erhält.

Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang notwendig. Hier entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (relative Mehrheit). Der zweite Wahlgang würde – wenn erforderlich – am 28. Juni stattfinden.

Die Auszählung erfolgt am Wahlsonntag ab 18 Uhr. Neben der Ergebnisermittlung in den 62 Wahllokalen erfolgt die Auszählung auch in den acht Briefwahlbezirken.

Wie erfahre ich die Wahlergebnisse?

Die Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl werden am 7. Juni ab 18 Uhr im Rathaus präsentiert. Interessierte können sich auch unter www.zwickau.de oder mit Hilfe der Wahl-App informieren.

Das endgültige Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl wird durch den vom Stadtrat gewählten Gemeindewahlausschuss festgestellt. Dieser tagt voraussichtlich am Dienstag, dem 9. Juni 2015 um 14 Uhr im Verwaltungszentrum (Haus 4, Eingang A).

Für die Ergebnisermittlung der Landratswahl und dessen Veröffentlichung  ist das Landratsamt Zwickau der Ansprechpartner.

Noch Fragen?

Informationen zur Wahl sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Für Fragen stehen außerdem gerne die Mitarbeiter des Wahlbüros (Tel.: 0375 831204; Fax: 0375 833333; E-Mail: wahlenzwickaude) oder das Bürgertelefon (Tel.: 0375 830) zur Verfügung.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Büroleiter & Pressesprecher

    Kontakt aufnehmen