Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Fachamt appelliert: Bitte nur nutzen, wenn unbedingt erforderlich!
Die Stadtverwaltung Zwickau erweitert die Notbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Ab morgen öffnen weitere vier Einrichtungen. In diesen werden die dort regulär angemeldeten Kinder betreut. Aufgrund der begrenzten Mitarbeiterzahl bittet das Amt für Schule, Soziales und Sport alle Eltern, den Notdienst, der ausschließlich für Krippen- und Kindergartenkinder angeboten wird, nur dann zu nutzen, wenn keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen!
In folgenden vier Einrichtungen wird ab morgen eine Notbetreuung angeboten: Kita „Kinderinsel Hegelstraße“, Kita „Oberhohndorf“, Kita „Sachsenring“ und Kita „Gutwasserstraße“. Diese Kitas stehen den Kindern offen, die dort angemeldet sind. Die Eltern werden gebeten, die jeweiligen Essensanbieter über eine Teilnahme zu informieren.
In den fünf Einrichtungen (Kita „Stadtstrolche“, Kita „Sputnik“, Kita „Anne Frank“, Kita „Harlekin“, Kita „Krümelkiste“), in denen bereits bisher ein Notdienst eingerichtet war, werden weiterhin Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet betreut, deren Eltern alleinerziehend und beschäftigt oder in Ausbildung sind. Weitere Kinder können nur in begründeten Ausnahmefällen – und wenn Plätze zur Verfügung stehen - angenommen werden. Betroffene Eltern wenden sich in diesem Fall direkt an die Einrichtung.
Zu beachten ist generell, dass in den neun genannten Kindertageseinrichtungen weder das Stammpersonal noch die volle Mitarbeiterzahl erwartet werden darf. Aus diesem Grund können Hortkinder derzeit nicht betreut werden. Außerdem appelliert das Fachamt an alle Eltern, sich weiterhin um eine anderweitige Betreuung zu bemühen und den Notdienst nur dann zu nutzen, wenn keine Alternativen gegeben sind.
In den Kitas, die morgen von 6.30 bis 17 Uhr geöffnet haben, arbeiten Erzieherinnen und Erzieher, die nicht am Streik teilnehmen. Hinzu kommen weitere Beschäftigte aus dem Amt für Schule, Soziales und Sport, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, wie beispielsweise Mitarbeiter der Kinder- und Jugendclubs.