Stadtrat behandelt Rückerstattung von Kita-Beiträgen am 28. Mai

veröffentlicht am: 11.05.2015

Eltern, deren Kinder wegen des Streiks die Kita nicht besuchen können, sollen die Beiträge für die ausgefallenen Betreuungstage erstattet bekommen. Notwendig für diese Rückzahlung ist ein Beschluss des Stadtrates. Die entsprechende Vorlage wird in der Sitzung am 28. Mai 2015 behandelt. Darauf verständigten sich heute Nachmittag die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen und Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß, die diesen Vorschlag in der vergangenen Woche gemacht hatte.

Von der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, keine Änderung der Satzung vorzunehmen, sondern die Rückerstattung als freiwillige Leistung der Stadt durchzuführen. Eltern können diese dann innerhalb von acht Wochen nach dem endgültigen Streikende beantragen. Bezahlt würde den Eltern der Betrag für jeden Tag, an dem das jeweilige Kind streikbedingt nicht in der Einrichtung betreut wurde. Vorgesehen ist, dass dabei der zwanzigste Teil des monatlichen Beitrages veranschlagt wird.

Beispielsweise würde bei einer Zwei-Eltern-Familie die Erstattung pro Betreuungstag beim ältesten Kind betragen:

  • Krippe (9 Stunden, monatlicher. Beitrag: 210,16 EUR): 10,51 EUR
  • Kindergarten (9 Stunden, monatlicher Beitrag: 116,63 EUR): 5,83 EUR
  • Hort (6 Stunden, monatlicher Beitrag: 68,23 EUR): 3,41 EUR

Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß ist den Vorsitzenden der fünf Stadtratsfraktionen dankbar, dass sie diesen Weg mitgehen: „Die Eltern haben schon genug unter dem Streik zu leiden. Mir ist es daher wichtig, dass sie nicht auch noch ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden! Ich danke den Fraktionsvorsitzenden, dass wir diesen Vorschlag bereits in der nächsten Stadtratssitzung behandeln.“

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