Das Bürgeramt informiert:
Das Bürgeramt der Stadtverwaltung hat damit begonnen, die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Zwickau und für die Landratswahl des Landkreises Zwickau zu versenden. Diese gelten sowohl für die Wahl am 7. Juni als auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 28. Juni. Für den zweiten Wahlgang werden deshalb keine neuen Benachrichtigungen versandt.
Die Bürger erhalten in diesem Jahr wieder einen Umschlag, welcher mit dem Aufdruck „Wichtige Wahlsache“ versehen ist. Auf der Rückseite des enthaltenen Schreibens befindet sich der Antrag für einen Wahlschein sowie für die Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann auch online unter www.zwickau.de/wahlen gestellt werden.
Wahlberechtigte sollten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 17. Mai 2015 erhalten haben. Wer keine bekommt, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann in der Zeit vom 18. bis 22. Mai 2015 im Bürgerservice im Rathaus einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Das Briefwahlbüro öffnet am Donnerstag, dem 21. Mai 2015. Ab diesem Tag können die Briefwahlunterlagen verschickt werden.