Die Stadtverwaltung Zwickau informiert:
Die Gewerkschaft ver.di hat ab Montag, 11. Mai 2015 alle Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Betroffen davon sind auch alle 17 kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Zwickau, die aufgrund des Streiks geschlossen bleiben.
Seitens der Stadt wurde eine Notdienstvereinbarung vorbereitet, die nun zwischen Stadtverwaltung und Gewerkschaften ausgehandelt ist und ab Donnerstag, 7. Mai 2015 in Kraft treten kann. Laut dieser Vereinbarung ist es der Stadt möglich, in folgenden 5 Kitas eine Notbetreuung für alleinerziehende Berufstätige und alleinerziehende Auszubildende anzubieten:
- Stadtmitte: Kita Stadtstrolche. Dr.-Friedrichs-Ring 6
- Neu- und Oberplanitz: Kita Harlekin, Hermann-Krasser-Str. 13
- Crossen, Mosel und Pölbitz: Kita Krümelkiste, Stephan-Roth-Str. 14 – 16
- Eckersbach: Kita Sputnik, Wostokweg 35
- Marienthal: Kita Anne Frank, Joliot-Curie-Str. 02
Eine Notbetreuung im Hortbereich kann nicht angeboten werden, da für diese Betreuungsart kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Die Leiterinnen wurden bereits heute Mittag über das Verhandlungsergebnis informiert und setzen darüber im Verlauf des Nachmittags auch alle Eltern davon in Kenntnis.
Für den Betreuungsausfall in Kitas kann seitens der Erziehungsberechtigten keine Teil-Rückzahlung des Elternbeitrages geltend gemacht werden. Geregelt ist das in der vom Stadtrat beschlossenen und öffentlich gemachten Beitrags- und Benutzungssatzung, von der die Eltern bei Erstkontakt mit der Kita in Kenntnis gesetzt wurden und mit Anmeldung ihres Kindes zustimmten. http://www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat1/schul_sport/jugendamt/dienstleistungen/kitabetreuung.php
Die Stadtverwaltung, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Tarifverhandlungen bzw. auf die Entscheidungen der Gewerkschaft hat, bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis!