Das Umweltbüro informiert:
Die Stadt Zwickau stellt auf Grundlage von § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne auf. Demnächst soll der überarbeitete Lärmaktionsplan, an dem sich auch Zwickauer Bürgerinnen und Bürger mit Hinweisen, Ideen und Kritik beteiligen konnten, im Stadtrat beschlossen, der Öffentlichkeit vorgestellt und stufenweise umgesetzt werden.
Auch das Eisenbahnamt (EBA) ist gemäß § 47a ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für eine Erstellung von Lärmkarten sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Eisenbahnstrecken zuständig.
Nachdem die Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken auch in Sachsen fertiggestellt und veröffentlicht wurden, hat das Eisenbahnbundesamt nun die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Das Beteiligungsverfahren wird lt. EBA in zwei Phasen erfolgen:
- In der ersten Phase, die am Sonntag, 31. Mai 2015 endet, können sich die Betroffenen zur ihrer persönlichen Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen.
- Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung besteht in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten.
Ziel von Lärmaktionsplänen ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Gemeint sind dabei belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die nach der Definition als Umgebungslärm bezeichnet werden.