Bürger sollten Gültigkeitsdauer des Personalausweises prüfen

veröffentlicht am: 13.03.2015

Das Bürgeramt informiert:

Aufgrund des Personalausweisgesetzes ist jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Diese Pflicht wird auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt. Das Bürgeramt als Pass- und Personalausweisbehörde erinnert daher daran, die Gültigkeit der Dokumente zu prüfen und rechtzeitig neue zu beantragen.

Die Antragsstellung und Abholung erfolgt im Bürgerservice im Rathaus. Erforderlich sind neben der persönlichen Vorsprache ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch. Bei der Antragsstellung ist außerdem die jeweilige Gebühr zu entrichten. Das Dokument kann zumeist nach zwei bis drei Wochen abgeholt werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices gerne zur Verfügung (Bürgertelefon: 0375 830, E-Mail: buergerservicezwickaude). Informationen sind auch im Internet  zu finden. Geöffnet hat der Bürgerservice am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 13 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 13 Uhr. Am Ostersamstag, dem 4. April 2015 bleibt der Bürgerservice geschlossen.

Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden, dessen Höhe sich nach der Dauer der Ungültigkeit richtet.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

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