Landratsamt bestätigt städtischen Haushalt mit Auflage

veröffentlicht am: 11.03.2015

Das Amt für Finanzen informiert:

Das Amt für Kommunalaufsicht im Landratsamt Zwickau hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Bescheid zur Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zwickau erlassen. Darin wurde deren Gesetzmäßigkeit mit der Auflage bestätigt, dass eine Richtigstellung der Satzung erfolgen muss.

Grund ist eine vom Stadtrat im vergangenen Dezember beschlossene Darlehensausreichung an die städtische Senioren- und Seniorenpflegeheim gGmbH, die nach Ansicht der Kommunalaufsicht nicht in der Haushaltssatzung zu berücksichtigen ist. Um diese Auflage zu erfüllen, soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. März einen sogenannten Beitrittsbeschluss herbeiführen, in dessen Ergebnis die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung hergestellt wird. Weitere Auflagen enthält der Bescheid, der gestern bei der Stadtverwaltung einging, nicht.

Nach dem Beitrittsbeschluss des Stadtrates ist die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Das soll im Pulsschlag am 8. April erfolgen. Weiterhin ist gesetzlich vorgeschrieben, im Anschluss den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung eine Woche lang zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich niederzulegen. Somit kann der Haushalt für das Jahr 2015 rückwirkend zum ersten Januar am 16. April in Kraft treten.

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