Förderung für Rückbau leerstehender Wohngebäude in Nieder- und Oberplanitz, Marienthal und Pölbitz

veröffentlicht am: 20.02.2015

Das Bauplanungsamt informiert:

Im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost" Programmteil Rückbau Wohngebäude stehen den Eigentümern auf Antrag in den Fördergebieten Nieder- und Oberplanitz, Eckersbach, Marienthal und Pölbitz Finanzhilfen für den Abriss ihrer ungenutzten und leerstehenden Wohngebäude in 2015 bis 2019 zur Verfügung.

 

Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • das Freimachen der Wohnungen, evtl. Umzugskosten von Mietern aus dem Abrissgebäude,
  • die vollständigen Abrisskosten inklusive aller notwendigen Folgeleistungen, z.B. abfallgerechte Entsorgung oder Sicherung an Nebengebäuden sowie
  • Aufwendungen für eine einfache Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung, z.B. einfache Begrünung wie Rasen.

 

Die Höhe der Finanzhilfen beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, maximal 70 Euro/m² rückgebauter Wohnfläche (ohne Treppenhaus).

Bei untergeordneten Gewerbeflächen, z. B. im Erdgeschoss, stehen maximal 70 Euro/m² Nutzfläche Finanzhilfen zur Verfügung.

Bedingung für die Förderung ist, dass das Gebäude in einem Fördergebiet liegt und der Eigentümer nach dem Rückbau 10 Jahre lang keinen Mietwohnungsbau auf dem Grundstück errichten darf (Bebauung bzw. Nutzung für den Eigenbedarf ist zulässig).

Nicht förderfähig ist der Rückbau von Gebäuden, die vor 1919 in straßenparalleler Blockrandbebauung errichtet wurden oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden.

 

Für die Gebiete Nieder- und Oberplanitz, Marienthal und Pölbitz stehen noch Finanzhilfen für den Rückbau von Wohngebäuden ab 2015 zur Verfügung.

Eigentümer eines leerstehenden ungenutzten Wohngebäudes mit Interesse am Rückbau ihres Wohngebäudes erhalten nähere Informationen im Bauplanungsamt, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, Telefon 836100 oder per E-Mail unter bauplanungsamtzwickaude

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