Auch die Stadtverwaltung Zwickau hält den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Vom 22. Dezember bis Neujahr wird, wie in den Vorjahren, auf Vollstreckungsmaßnahmen zu offenen Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Ausfall der Forderung (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.
Stadtverwaltung hält Weihnachtsfrieden ein
veröffentlicht am: 16.12.2014-
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